1. Was ist eine Maklerprovision?
Wenn ein Immobilienmakler beauftragt wird, schließen die beiden beteiligten Parteien einen Maklervertrag ab. Bei erfolgreicher Vermittlung des Objekts erhält der beauftragte Makler seinen Lohn in Form einer Maklerprovision (auch Maklercourtage oder Maklergebühren genannt). Somit handelt es sich bei der Maklerprovision um ein erfolgsabhängiges Honorar, das der Makler für seine Tätigkeit erhält. Die Höhe der Provision hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Geschäftes, und wird prozentual auf Grundlage des vermittelten Immobilienwertes berechnet. Immobilienmakler können sowohl für Kauf oder Verkauf eines Objektes, als auch für eine Vermietung engagiert werden.
2. Wer bezahlt die Maklerprovision?
Je nachdem, ob es um die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie geht, ist die Frage, wer die Maklerkosten zu tragen hat, unterschiedlich zu beantworten.
Wer zahlt den Makler bei Mietwohnungen – Vermieter oder Mieter?
Seit Juni 2015 richtet sich die Provisionsfrage bei der Vermittlung von Mietwohnungen nach dem Bestellerprinzip. Das bedeutet, die Partei, die den Makler beauftragt hat, zahlt auch die Provision. In der Konsequenz sollen dadurch Mieter entlastet und die Höhe der Maklerprovisionen gemindert werden.
Beim Hausverkauf: Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Prinzipiell gibt es beim Hausverkauf drei unterschiedliche Möglichkeiten, die Maklerprovision zu gestalten:
a) Innenprovision durch den Verkäufer
Diese Provisionsart wird auch Verkäufercourtage genannt. Hierbei einigen sich Verkäufer und Makler auf eine Provision, wobei der Käufer nicht mit eingebunden wird.
b) Außenprovision durch den Käufer
Bei dieser Variante der Provisionsregelung erteilt der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag. Die Käuferprovision oder auch Käufercourtage ist dabei in der Immobilienanzeige als solche ausgewiesen und es besteht die Möglichkeit, mit dem Makler über die Summe in Verhandlung zu treten.
c) Mischform der Provision
Die am meisten verbreitete Form der Entlohnung ist die Aufteilung der Maklercourtage zwischen beiden Vertragsparteien, wobei die jeweiligen Anteile meist regional bestimmt werden.
Wer die Maklercourtage beim Verkauf von Immobilien übernehmen muss, ist seit 2020 gesetzlich neu geregelt.
3. Maklerprovision – neues Gesetz 2020: Ab wann gilt es?
Im August 2019 einigte sich die Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Bundesregierung möchte mit Hilfe des neuen Gesetzes Immobilienkäufer angesichts der steigenden Immobilienpreise und den damit verbundenen Kaufnebenkosten entlasten.
Am 12. Juni 2020 wurde das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ vom Bundestag verkündet. Das Gesetz trat zum 23. Dezember 2020 bundesweit in Deutschland in Kraft.
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